Liebe Studierende,
die Master IIM-IW und IIM-SWIKK können Sie auch im Sommersemsester beginnen. Dafür müssen Sie sich bis zum 28.2. bewerben (strikte Ausschlussfrist). Dies betrifft vor allem IIM-Studierende im 7. Semester, evtl. auch einige im 5. Semester.
Beachten Sie die Hinweise in den jeweiligen Zulassungsordnungen auf den Homepages der Studiengänge:
IIM-IW http://www.uni-hildesheim.de/iimiw
IIM-SWIKK http://www.uni-hildesheim.de/iimswikk
Demnach sollten Sie 90% der Studienleistungen bis dahin abgeschlossen haben. Dies ist
ohne BA-Arbeit möglich, allerdings sollten Sie dann schon eine gute Planung für die letzten
Monate des Studiums haben.
Sollten Sie Fragen zum Studienende, der BA-Arbeit oder zum Übergang BA/MA haben,
können Sie gerne für IW Prof. Mandl oder für SWIKK Herrn da Silva ansprechen.