Bewerbungsfrist für die IIM-Master

Liebe Studierende,
die Master IIM-IW und IIM-SWIKK können Sie auch im Sommersemsester beginnen. Dafür müssen Sie sich bis zum 28.2. bewerben (strikte Ausschlussfrist). Dies betrifft vor allem IIM-Studierende im 7. Semester, evtl. auch einige im 5. Semester.

Beachten Sie die Hinweise in den jeweiligen Zulassungsordnungen auf den Homepages der Studiengänge:

IIM-IW http://www.uni-hildesheim.de/iimiw

IIM-SWIKK http://www.uni-hildesheim.de/iimswikk

Demnach sollten Sie 90% der Studienleistungen bis dahin abgeschlossen haben. Dies ist
ohne BA-Arbeit möglich, allerdings sollten Sie dann schon eine gute Planung für die letzten
Monate des Studiums haben.

Sollten Sie Fragen zum Studienende, der BA-Arbeit oder zum Übergang BA/MA haben,
können Sie gerne für IW Prof. Mandl oder für SWIKK Herrn da Silva ansprechen.

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