Liebe IIM-Masterstudierende,
hier ein Hinweis aus der Prüfungsordnung, wie Ihre Hauptfachnote berechnet wird. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich nicht um Ihre Abschlussnote, sondern lediglich um die Note des Hauptfachs IIM handelt!
Prüfungsordnung § 12 Abs. 4: „Die Hauptfachnote ergibt sich als arithmetisches Mittel aus den Modulnoten des Hauptfaches IIM-SWIKK (bzw. IIM-IW), der Note des Modules ‚Projekt‘ sowie der Note des Moduls aus dem Parallelstudiengang IIM-IW (bzw. IIM-SWIKK). Dabei werden die Module jeweils mit den entsprechenden Leistungspunkten gewichtet.“
Mit anderen Worten fließen alle Noten Ihres Masterstudiums, gewichtet nach den Leistungspunkten, in die Bildung der Endnote ein. Die einzige Ausnahme sind Ihre Auflagen, die Sie ggf. noch im BA zu erbringen haben; hier zählen keine Noten, sondern nur die Bewertung „Bestanden“.
Für Rückfragen stehen Ihre Studiengangsbeauftragten, Prof. Mandl und Vasco da Silva, zur Verfügung.