Wichtiger Hinweis zum BAföG für alle Bachelor IIM
Weil ich immer wieder mal gefragt werde, hier ein Hinweis zum Ausfüllen des Formblatt 5 BAföG (Stand 10.08.2012):
Sie benötigen für einen positiven LN 90 Punkte im/nach dem 4. Semester (Stichtag 30.09.!).
Neuerdings fordert das BAföG-Amt dazu auf, den Leistungsnachweis bereits nach dem 3. Semester abzugeben. Das stiftet immer wieder Verwirrung unter den Studierenden bis dahin, dass die Meinung entsteht, wenn nicht nach dem 3. Semester die Punkte zusammen wären, würde kein BAföG mehr gezahlt. Dieses ist nicht richtig! Die Aufforderung dient dem BAföG-Amt lediglich dazu, den Arbeitsaufwand nach dem 30.09. zu entzerren!
Dieser Aufforderung können NUR diejenigen nachkommen, die die 90 Punkte bereits schon nach dem 3. Semester (Stichtag 31.03.) zusammen haben. Alle anderen lassen das Formblatt 5 im/nach dem 4. Semester ausfüllen!
Formblatt 5 kann auch nachträglich zum Stichtag ausgefüllt werden!
Weiter fordert das BAföG-Amt neuerdings dazu auf, mit einem Transcript of Records „unbürokratisch“ direkt zum BAföG-Amt zu gehen, wobei das Ausfüllen des Formblattes 5 entfallen kann.
WICHTIG!!
Dabei unbedingt darauf achten, dass auch 90 Punkte zugrunde gelegt werden! Ich habe gehört, dass je nach Sachbearbeiter oder BAföG-Amt (Auslandsbafög!) schon mal 120 Punkte verlangt wurden. Sollte das der Fall sein und eine Ablehnung wegen zu wenig Punkten ergehen, rate ich allen, das Formblatt 5 über die zuständigen Prüfungsämter (Prüfungsamt 3 oder 4) ausfüllen und sich nicht verunsichern zu lassen!
Nachtrag: Studierende, die ins Ausland gehen, weisen i.d.R. nach dem 3. Semester (Stichtag 31.03.) das BAföG nach. Für diese Kandidaten (Nachweis über das Outgoing erforderlich!) gilt als Ausnahme eine Zugrundelegung von 67 Punkten!
Hier muss unbedingt Formblatt 5 über die Prüfungsämter ausgefüllt werden!!
Grüße
Ihr Prüfungsamt