Ergänzende Regelung: Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung

Ergänzende Regelung: Verfahren zur Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung IIM-SWIKK

Für den Antrag nach § 13 der Prüfungsordnung auf Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleis­tung zur Notenverbesserung wird folgendes Verfahren festgelegt: Die Studierenden stellen einen Antrag auf einmalige Wiederholung an die Ständige Prüfungskommission. Die/der Vorsit­zende oder die/der stellvertretende Vorsitzende entscheidet über den Antrag. Der Studierende wird über die Entscheidung informiert. Bei Zustimmung wird das Prüfungsamt informiert. Die Lehrenden sollten bei der Meldung der Leistung darauf hinweisen, dass es sich um eine Wiederho­lung handelt.
Eine weitere Wiederholung ist nicht möglich.

Das Formular steht für die Studierenden unter http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=7630 (Prüfungsamt 7 MA IIM-SWIKK) zum Download zur Verfü­gung.

 

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