FAQs zum Studiengang B.A. IIM
Welche Module gehen in die Endnote ein?
PO2009: Im Hauptfach: alle außer die des ersten Studienjahrs, also I2,I3,I4,S2,S3,S4 plus Projekt und Abschlussmodul
PO2014/15: Im Hauptfach gehen alle 90 Modulpunkte in die Endnote ein.
Die Wahlpflichtfächer regeln die Berechnung ihrer Abschlussnote selbst.
Wie berechnet sich die Abschlussnote?
Die Gesamtnote besteht aus folgenden Bestandteilen
- B.A. Arbeit (Abschlussarbeit) 40%
- Module 40%
- Wahlpflichtbereich 20%
PO2009: Die Modulnote ergibt sich aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten der Module S2, S3, S4, I2, I3, I4 und des Projekts.
PO2014/15: Die Modulnote ergibt sich aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten aller studierten Module/Lehrveranstaltungen (bis zu 90 LP) und des Projekts (6 LP).
Die Wahlpflichtnote wird bei Kombination kurzes/mittleres Fach nach dem Verhältnis der Leistungspunkte berechnet, also 15:25 (oder 37,5% : 62,5%). Wird ein langes Wahlpflichtfach studiert, gilt die Abschlussnote dieses Fachs.
Was bedeutet Freiversuch?
PO2009: Die bessere Bezeichnung wäre „Wiederholung bestandener Prüfungen“.
Erstmals nicht bestandene Prüfungsleistungen gelten als nicht unternommen, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienabschnitts (vgl. Modulhandbuch in der Studienordnung) abgelegt werden und wenn die gesamte Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit des gesamten Studiums abgelegt wird (Freiversuch). Im Rahmen dieses Freiversuchs bestandene Prüfungen können zur Notenverbesserung auf Antrag (beim Prüfungsausschuss, formlos) einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden; dabei zählt das jeweils bessere Ergebnis.
PO2014/15: Den Begriff Freiversuch gibt es nicht mehr. Aber bestandene Prüfungen können zur Notenverbesserung wiederholt werden:
§4 Absatz 6:
-
Bestandene Modul- bzw. Modulteil-Prüfungen können einmalig auf Antrag an den Prüfungsausschuss zur Notenverbesserung wiederholt werden, wenn
-
- das Modul kein Seminar, Praktikum oder die Abschlussprüfung ist, und
- die bestandene Prüfung im dafür vorgesehenen Semester des Studienplans oder früher stattgefunden hat.
Wiederholungsprüfungen zur Notenverbesserung sind nur zum nächsten angebotenen Prüfungstermin möglich.
Wie oft kann eine nicht bestandene Prüfung wiederholt werden?
PO2009: Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden, insgesamt hat man also drei Versuche. Wurde der erste Versuch im Rahmen des Freiversuchs unternommen, hat man abweichend also vier Versuche.
PO2014/15: §13 Absatz 1:
-
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Wird die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ bewertet oder gilt sie als mit „nicht ausreichend“ bewertet und ist eine Wiederholungsmöglichkeit nach Satz 1 nicht mehr gegeben, so ist die Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden.
Welche Module gibt es bei IIM?
Für den BA gibt es eine Übersicht zur Selbstorganisation: PersoenlicheModuluebersichtfuerStudierendeimBAIIM
Was ist der Schwerpunkt?
PO 2009: Der Schwerpunkt des Studiengangs definiert die inhaltliche Ausrichtung und qualifiziert Sie für folgende Masterstudiengänge. Wählen Sie den Schwerpunkt „ASW“, d.h. Sie belegen die sprachwissenschaftlichen Module S2-S4 (plus ein IW-Modul), so qualifizieren Sie sich direkt für den Master IIM-SWIKK (http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=iimswikk), belegen Sie hingegen im Schwerpunkt IW die Module I2-I4 (plus ein SW-Modul), so qualifizieren Sie sich direkt für den Master IIM-IW (http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=iimiw). Außerdem verfasst man das Projekt und die Abschlussarbeit im Schwerpunkt. Theoretisch kann man auch schwerpunktfrei studieren, d.h. man belegt Module ohne Rücksicht auf den Schwerpunkt. Das kann dann sinnvoll sein, wenn man sich absolut sicher ist, dass man keinen der beiden Master in Hildesheim studieren möchte und so rein nach Interesse bzw. z.B. Profilierung für einen ausländischen Master studiert. Aber auch schwerpunktfrei ist eine Bewerbung für einen der Hildesheimer Master sinnvoll!
PO 2014/15: Die Schwerpunktbildung hat sich grundlegend geändert. Wählen Sie den Schwerpunkt „ASW“, d.h. Sie belegen die sprachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 55 LP., so qualifizieren Sie sich direkt für den Master IIM-SWIKK (http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=iimswikk), belegen Sie hingegen im Schwerpunkt IW, so belegen Sie informationswissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 55 LP. und qualifizieren Sie sich direkt für den Master IIM-IW (http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=iimiw).
Außerdem verfasst man das Projekt und die Abschlussarbeit im Schwerpunkt. Theoretisch kann man auch schwerpunktfrei studieren, d.h. man belegt Module ohne Rücksicht auf den Schwerpunkt. Das kann dann sinnvoll sein, wenn man sich absolut sicher ist, dass man keinen der beiden Master in Hildesheim studieren möchte und so rein nach Interesse bzw. z.B. Profilierung für einen ausländischen Master studiert. Aber auch schwerpunktfrei ist eine Bewerbung für einen der Hildesheimer Master sinnvoll!
In der PO 2014/15 kann man schwerpunktfrei nur auf Antrag (formlos an den Prüfungsausschuss) studieren. Bedenken Sie, dass Sie im Falle der Schwerpunktfreiheit eventuell essentielle Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor nachholen müssen, wenn Sie den Master IIM-IW bzw. IIM-SWIKK studieren wollen. Lassen Sie sich bei ggf. vom Studiengangsbeauftragten beraten.
Was ist das Abschussmodul?
Das Abschlussmodul besteht aus den Teilleistungen Projektarbeit (5 Punkte), Projektkolloquium (1 Punkt), Abschlussarbeit (12 Punkte), Abschlusskolloquium (2 Punkte).
Das Projektkolloquium findet im Schwerpunkt ASW als Lehrveranstaltung statt, bei IW wird der Punkt nach einer Präsentation z.B. in der Sprechstunde des Betreuers vergeben.
Das Abschlusskolloquium findet für die Schwerpunkte ASW und IW getrennt statt, siehe LSF. Zusätzlich gibt es noch ein Kolloquium für die Arbeiten in der Sprachtechnologie. In der IW wird das Kolloquium im Learnweb organisiert, dort stehen auch die Bedingungen. Es gibt i.d.R. 1-2 Termine in der vorlesungsfreien Zeit.
Die B.A. Abschlussarbeit wird formal angemeldet, die Bearbeitungszeit beträgt 2 Monate. Die Bearbeitungszeit bei Masterarbeiten beträgt 4 Monate.
Oft bilden Projektarbeit und Abschlussarbeit einen Block, so werden z.B. Experimente im Projekt vorbereitet und in der B.A. Arbeit durchgeführt und ausgewertet.
Arbeiten im Team sind grundsätzlich möglich, das hängt von den jeweiligen Themen und den Betreuern ab.
Weitere Hinweise haben wir in zwei Podcastfolgen zusammengetragen:
http://file01.iw.uni-hildesheim.de/podcast/logbuchiim/043/
http://file01.iw.uni-hildesheim.de/podcast/logbuchiim/044/
Formale Hinweise zu Projekt- und Abschlussarbeiten finden Sie u.a. hier.
Wer ist Ansprechpartner für…
…das Praktikum?
Olga Mennecke, siehe auch Merkblatt (Download)
Bringen Sie zur Beratung bitte eine kurze (einseitige) Tätigkeitsbeschreibung von den Organisationen, bei denen Sie eine berufspraktische Tätigkeit durchführen möchten, mit. Damit ist es den Praktikumsbeauftragten möglich, vorab zu prüfen und sicherzustellen, dass die Tätigkeit auch anerkannt werden kann.
Während der Zeit der Pandemie (COVID-19) gilt zusätzlich folgender Leitfaden: LeitfadenzumPraktikumIIMwaehrendCorona-Semester
Weitere Infos: FAQs, Übersicht
…das Projekt?
Der jeweilige Betreuer des Projekts, siehe auch: Portal für Projekt- und Abschlussarbeiten
…den Wahlpflichtbereich/Nebenfächer?
…Bescheinigungen von Leistungen?
Das Prüfungsamt: Anfangsbuchstabe des Nachnamens A-Q: Frau Deiwald, R-Z: Frau Hielscher
… die Erstellung für Gutachten z.B. für DAAD-Stipendien
Die jeweiligen Länderkoordinatoren, siehe auch https://www.uni-hildesheim.de/io/outgoings/online-bewerbung/bewerbung-auslandssemester/
Beachten Sie aber folgendes: Wenn die Studierenden keine Lehrveranstaltungen bei den Länderkoordinatoren besucht haben, ist das Schreiben eines Gutachten unmöglich. Gutachten sollten generell nur von Lehrkräften geschrieben werden, die die Studierenden recht gut kennen.
…sonstiges?
Der Studiengangsbeauftragte: Ralph Koelle, http://www.uni-hildesheim.de/koelle/
Wenn es unmittelbar die sprachwissenschaftliche Ausrichtung betrifft: Frau Hoppe, https://www.uni-hildesheim.de/fb3/institute/ikk/mitglieder/hoppe
Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=5384
Welche Leistungen muss ich bis zum 4.Semester erbringen, damit „ein geordneter Verlauf des Studiums“ nach Formblatt 5, §48 Bafög, bescheinigt werden kann?
Es müssen zum Ende des 4. Semesters 75% der 120 Leistungspunkte, also 90 Leistungspunkte, bescheinigt sein. Werden schon nach dem 3.Semester 90 Punkte erreicht, kann der Antrag auch früher gestellt werden.
Wo finde ich weitere (aktuelle) Informationen zum Studiengang?
Aktuelle Meldungen rund um den Studiengang: http://iimnews.blog.uni-hildesheim.de/
BA IIM Homepage: http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=iim
BA IIM Formales: https://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=4745
BA IIM Ordnungen: https://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=4747
als RSS:
IIM News: http://iimnews.blog.uni-hildesheim.de/feed/
https://www.uni-hildesheim.de/koelle/index.xml
Wie kann ich mich über aktuelle Entwicklungen und Meldungen auf dem Laufenden halten?
Niemand geht alle 10 Minuten zur Tür um nachzuschauen, ob dort jemand ist. Dafür gibt es Klingeln. Wie funktioniert das für aktuelle Informationen? Am einfachsten mittels RSS !
Die einfachste Möglichkeit ist die Installation eines RSS-Feedreaders (z.B. Feedreader, Greatnews, RSS Bandit, Klipfolio) und eintragen der interessanten Feedadressen (s.o.) in das Verzeichnis. Danach wird man regelmäßig über die abonnierten Kanäle informiert. Alternativ kann man RSS-Feeds auch als dynamische Lesezeichen z.B. im Firefox integrieren oder in Mashup-Seiten wie iGoogle, Netvibes oder … integrieren. Mit weniger Aufwand erfüllen die dynamischen Lesezeichen im Firefox aber fast die gleiche Funktion.
Interessante RSS-Feeds sind z.B.
http://iimnews.blog.uni-hildesheim.de/feed/
http://koelle.blog.uni-hildesheim.de/tag/iim/
http://file01.iw.uni-hildesheim.de/podcast/logbuchiim/feed/mp3/ (Podcast)
Kann ich mich für das Auslandssemester beurlauben lassen?
Das geht!
Allerdings ist es nicht im Sinne des Erasmus-Programms, sich dabei von den Studiengebühren befreien zu lassen.. Eigentlich soll man bei der Heimat-Universität Studiengebühren zahlen und dafür im Ausland nicht.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamts.
Wo finde ich weitere Informationen zum Auslandsaufenthalt?
Auf den Seiten des International Office: http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=io&no_cache=1
Und natürlich auf dem IIM-Blog: http://iimnews.blog.uni-hildesheim.de/tag/auslandssemester/
Welche PartnerUnis gibt es: https://www.uni-hildesheim.de/media/aaa/PDF/Partnerunis_IIM.pdf
Ich habe nicht alle 25 Leistungspunkte im Auslandssemester erbringen können!
Für das Auslandssemester erbringen Sie insgesamt 30 LP, 25 im Ausland, 2 für die Vorbereitung des Auslandssemesters, 3 Punkte für den Erfahrungsbericht (siehe http://iimnews.blog.uni-hildesheim.de/2011/05/04/anerkennung-der-leistungspunkte-im-auslandssemester/
Mindestens 15 Punkte müssen direkt dem Kernbereich (IW oder ASW) oder einem Wahlpflichtfach zuordenbar sein. Das wird im Vorfeld über das Learning Agreement geregelt bzw. abgesichert.
Sollten Sie Leistungen im Ausland nicht bestehen und somit die erforderlichen 25 Punkte nicht erreichen, gibt es Ersatzleistungen:
1. Prüfen Sie die Möglichkeit einer Nachprüfung oder Ersatzleistung an der Partneruniversität.
2. PiKK: Portfolio Interkulturelle Kommunikation und Kompetenz: Studierende im BA IKÜ und BA IIM können mit der Bearbeitung des PIKK 3 ECTS der im Modul „Auslandssemester“ erforderlichen 30 ECTS erwerben. Darüber hinaus können zusätzlich 2 ECTS durch die Vor- oder Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes im Rahmen des interkulturellen Trainingsmoduls „Studium international“ bzw. „Praktikum international“ erworben werden.
3. Interkulturelle Trainings können für das ZiKK angerechnet werden, alternativ können, wie oben beschrieben, BA IIM und IKÜ durch die Teilnahme an Modul 2 (Studium oder Praktikum International), 2 ECTS Punkte im Modul „Auslandsaufenthalt“ erwerben.
Für beide Punkte (2 und 3) gilt, dass jede Leistung natürlich nur einmal angerechnet werden kann, also entweder für ein Zertifikat oder für das Auslandssemester.
4. Sprachkurse, die zur Vorbereitung des Auslandssemesters dienen, können zu höchstens 5 Leistungspunkten angerechnet werden. Sprechen Sie Ihren Länderkoordinator an! Beinhaltet der Sprachkurs auch interkulturelle Aspekte, kann die Punktzahl höher ausfallen.
5. Kurse aus dem Auslandssemester, bei denen keine Leistungspunkte durch Prüfung erbracht werden konnten, können bei Nachweis der Teilnahme nach einem bestimmten Schlüssel in Leistungspunkte umgerechnet werden. Näheres dazu finden Sie in der Studienordnung.
6. Sollten alles Maßnahmen bis dahin nicht reichen, können Sie Leistungen in Hildesheim nachholen. Sprechen Sie Ihren Länderkoordinator an!
Ich möchte in den Studiengang IIM wechseln!
Ein Wechsel innerhalb der Universität ist dann möglich, wenn eine Einstufung in ein höheres Semester (als 1) nachgewiesen werden kann. D.h. Sie müssen sich sowohl in der Informationswissenschaft als auch in der Sprachwissenschaft einige Kurse anrechnen lassen können. Das funktioniert nur dann, wenn es genügend Überschneidungen bei Ihrem jetzigen und dem Studiengang IIM gibt, wie z.B. bei IKÜ, insbesondere dann, wenn man das Wahlpflichtfach IW studiert. Bei allen anderen Studiengängen ist der Wechsel praktisch nicht möglich, Sie müssen sich also regulär für IIM bewerben (für das 1.Semester) und werden bei Annahme intern automatisch auf IIM „umimmatrikuliert“. Relevante Kurse können aber in diesem Fall trotzdem angerechnet werden.
Wenn Sie beim Wechsel Kurse/Leistungspunkte anrechnen lassen wollen, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsamt, dort gibt es Formulare für die Anrechnung. Das Prüfungsamt organisiert dann den weitere Ablauf. Falls Sie Fragen zur Anrechnung im Vorfeld haben, wenden Sie sich an die/den Studiengangsbeauftragte(n).
Kann ich mich vor Erhalt des Zeugnisses exmatrikulieren, um die Semestergebühren zurück zu erhalten?
Wenn die Exmatrikulation vor oder innerhalb von drei Monaten nach Semesterbeginn für einen Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraumes (Sommersemester: bis zum 30.06., Wintersemester: bis zum 31.12. eines jeden Jahres) beantragt wird, werden der Studienbeitrag bzw. die Langzeitstudiengebühr sowie der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von derzeit 75 € erstattet. Eine Exmatrikulation ist möglich, sofern Sie ALLE für Ihren erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen (incl. Abschlussarbeit und ggf. Verteidigung) erbracht haben und lediglich noch auf die Prüfungsergebnisse bzw. das Abschlusszeugnis und die Urkunde warten. Gemäß der mit Wirkung zum 01.04.2007 in Kraft getretenen neuen Immatrikulationsordnung der Universität Hildesheim sind Sie nach der Exmatrikulation nicht mehr berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen. Während der Exmatrikulation erbrachte Leistungen werden weder anerkannt noch angerechnet!
Sollten Sie nach der Immatrikulation z.B. die Bachelorarbeit nicht bestehen, können Sie sich für eine Wiederholung der Leistung „rück-immatrikulieren“, müssen dann aber natürlich die Gebühren erneut verrichten.
Ich finde die Antwort auf meine Frage nicht!
Schreiben Sie eine Mail an den Studiengangsbeauftragten: Ralph Koelle, koelle at uni-hildesheim.de