Für die Master-Studierenden der PO von 2014 gilt folgende Regelung:
Im Rahmen des Studiengangs IIM-IW wird ein Modul SWIKK aus den
Inhalten des Studiengangs IIM-SWIKK belegt. Die Studierenden müssen
zwischen 8 und 12 Leistungspunkte aus SWIKK einbringen. Es müssen
mindestens 2 Kurse belegt werden. In genau einem Kurs wird die
Modulprüfung nach der SWIKK PO abgelegt. Somit können nur einmal
die zusätzlichen 2 Leistungspunkte erworben werden. Die Note aus
dieser Modulprüfung stellt die Note für das gesamte SWIKK Modul
dar.
Sollten Studierende zwei Prüfungen ablegen, so zählt die bessere Note und die 2
zusätzlichen LP dürfen nur einmal eingebracht werden.
Die Prüfungen erfolgen entsprechend der SWIKK-PO 2014. Dies
gilt ab sofort und rückwirkend für das vergangene Wintersemester
2014/15.
Thomas Mandl