IIM-SWIKK: Neue Regelungen im Modul 6 „Abschluss“

Neuregelung der Verfahrensweise zum Modul 6 „Abschluss“
im Masterstudiengang IIM-SWIKK

– Beschluss der Ständigen Prüfungskommission vom 13.12.2016 –

Die Ständige Prüfungskommission hat am 13.12.2016 die folgende Verfahrensweise zum Modul IIM-SWIKK 6 „Abschluss“ beschlossen:

1. Zeitraum für Antrag auf Zulassung (Meldung) zur Masterarbeit
Der Antrag auf Zulassung (Meldung) zur Masterarbeit ist nach § 22 Abs. 1 Prüfungsordnung 2014 und Prüfungsordnung 2016 innerhalb der folgenden Zeiträume zu stellen:
– für Bearbeitungszeit im Sommersemester 01. bis 15. März d.J.
– für Bearbeitungszeit im Wintersemester 01. bis 15. September d.J.
Maßgeblich ist dabei das Datum der Unterschrift der oder des Erstbetreuenden. § 22 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

2. Examenskolloquium (Modul 6-1)
Das Examenskolloquium (Modul 6-1) darf ab 01.04.2017 über zwei zusammenhängende Semester besucht werden, wobei mindestens ein Semester sich zwingend mit der Bearbeitungszeit der Masterarbeit decken muss.

3. Externe Betreuer_innen
Externe Betreuer_innen von Masterarbeiten müssen mindestens über einen Masterabschluss in einem dem Thema angemessenen Fachgebiet verfügen; eine abgeschlossene Promotion wird empfohlen.

4. Übergangsvorschriften
Die o.g. Beschlüsse gelten für alle Studierenden, die im Wintersemester 2015/2016 oder später immatrikuliert wurden.

Hinweis der Ständigen Prüfungskommission:
Termin der Verteidigung der Masterarbeit
Die Verteidigung der Masterarbeit findet nach dem Termin für die Einreichung der Gutachten durch die Prüfenden, welcher durch das Prüfungsamt festgesetzt wird, statt. Die in den Prüfungsordnungen genannten Fristen bleiben unberührt.

 

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Dr. Vasco da Silva (Anmeldung zur Sprechstunde via doodle).

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