Liebe IIM-Studierenden,
es herrscht eine nachvollziehbare Unsicherheit, was das obligatorische Auslandssemester im kommenden Winter angeht. Diese wollen wir jetzt gern auflösen: sollten Sie Ihr Auslandssemester aufgrund der Covid-19-Situation nicht antreten können, besteht die Möglichkeit Ersatzleistungen in Hildesheim zu erbringen:
Im Wintersemester 2020/2021 ist es möglich, zur Kompensation von Leistungspunkten in Modul A: „Auslandsaufenthalt“ zusätzlich zu den im Studienablauf in Hildesheim zu erbringenden Lehrveranstaltungen (das normale Lehrangebot), weitere Kurse aus dem Lehrangebot des Studiengangs zu besuchen. Dabei können Teilmodule (Lehrveranstaltungen) doppelt besucht werden, wenn sich die Inhalte signifikant unterscheiden.
Prüfungsausschuss B.A. IIM
Konkret bedeutet das, dass Sie bestimmte Lehrveranstaltungen (Teilmodule) doppelt belegen und die zweite Leistung für das Modul A anrechnen lassen können (sofern sich die Inhalte der beiden Veranstaltungen signifikant unterscheiden).
Beispiel: Sie besuchen regulär ein Seminar MMI (I3-1), das sich inhaltlich mit interkulturellem GUI-Design befasst. Dann können Sie ein zweites Seminar MMI mit dem Thema Virtual Reality besuchen und sich die Leistung für das Auslandssemester eintragen lassen.
I.d.R. sind zugelassene „Ersatzveranstaltungen“ im LSF im Kommentarfeld mit „Ersatzleistung für das entfallene Auslandssemester“ gekennzeichnet, es wird sich meist um Seminare oder Praktika handeln. Sollte der Eintrag fehlen, fragen Sie ggf. nochmal nach.
Organisatorisch wird es an dieser Stelle ein Formular geben, auf dem Sie die Ersatzleistungen (für 30 LP) eintragen und die jeweilige Abschlussleistung vom jeweiligen Dozent bestätigen lassen. Am Ende reichen Sie das Formular beim Studiengangsbeauftragten ein, der Ihnen die Punkte für das Auslandssemester anrechnen lässt.
Es handelt sich zunächst um eine zeitlich befristete Regelung für das kommende Wintersemester. Wir hoffen Ihnen hiermit einen Teil Planungssicherheit zurückzugeben.
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Viele Grüße
R.Koelle